Überprüfung nach §57a für PKW und LKW bis 3,5 to

Neben laufend notwendigen Sicherheits- und Funktionschecks schreibt auch der Gesetzgeber eine regelmäßige Überprüfung gemäß §57a (Pickerl) vor. Die Häufigkeit der Pickerlüberprüfung ist nicht immer gleich – sie hängt vom Alter und Art des Fahrzeuges ab. Wir bieten kostengünstige Serviceleistungen an um das Auto auch „fit“ für das „Pickerl“ zu machen. Bestes Beispiel dafür ist die Reparatur eines Steinschlages an der Windschutzscheibe anstatt die ganze Scheibe zu tauschen.

Wussten Sie in diesem Zusammenhang, dass die §57a-Überprüfung (Pickerl) ein Monat vor bzw. bis zu 4 Monate nach dem Erstzulassungsdatum erfolgen kann...? Oder dass bei Neuwagen drei Jahre lang keine „Pickerl-Überprüfung“ notwendig ist? Danach haben Sie weitere zwei Jahre Ruhe. Erst ab dem 5. Jahr müssen Sie jährlich zur Pickerlkontrolle!

Besonders Service bei Reijnders:
§57a-Überprüfung (Pickerl) bei
• KFZ und LKW bis 3,5t
• sämtlichen Anhängern: gebremst / ungebremst, einachsig oder Tandemanhänger



Joomlart